Die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung ist notwendig um als Sicherheitsmitarbeiter/in im Sicherheitsgewerbe an unterschiedlichen Einsatzstellen tätig werden zu können.Zudem besteht die Möglichkeit mit der bestandenen IHK Prüfung selbst als Existenzgründer in der Sicherheitsbranche aktiv zu werden.
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